AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Holzhandel Metzdorf
Willkommen auf www.holzteam-weiss.de/weiss_holzhandel.htm einem Angebot von Michaela Weiß, Lindenstraße 41, 16269 Bliesdorf/ OT Metzdorf.


1. Anwendungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Michaela Weiß, Lindenstraße 41, 16269 Bliesdorf/ OT Metzdorf (Verkäuferin) mit ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

1.2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und in dem Umfang Bestandteil des Vertrages, wie ich ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt habe. Die Zustimmung muss in jedem Fall erfolgen, insbesondere auch dann, wenn ich die Leistung vorbehaltlos in Kenntnis der AGB des Kunden erbringe.

1.4. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung unter Kaufleuten werden die AGB auch dann Vertragsbestandteil, wenn ich im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen habe.

1.5. Ergänzend gelten die Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer Gebräuche).

1.6. Alle im Einzelfall getroffenen, individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden haben stets Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss
2.1. Sämtliche Darstellungen, Abbildungen und Angaben in Verkaufskatalogen und/oder -unterlagen sowie auf meiner Internetseite sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2. Die Präsentation der Produkte in den Verkaufsräumen und dem Internetauftritt stellt kein bindendes Angebot der Verkäuferin dar. Dies dient nur der Darstellung der Produkte.

2.3. Kunden können eine unverbindliche Anfrage vor Ort, per Telefon, per Fax oder per E-Mail an die Verkäuferin stellen. Hieraufhin erstellt die Verkäuferin ein entsprechendes unverbindliches Angebot, es sei denn die Verbindlichkeit wurde ausdrücklich benannt. Der Kunde kann sodann innerhalb der in dem unverbindlichen Angebot enthaltenen Frist oder, falls eine solche Frist nicht benannt oder anderweitig vereinbart wurde, binnen 7 Tage ab Angebotsdatum ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages abgeben. Das verbindliche Angebot kann vor Ort, per Telefon, per Fax oder per E-Mail gegenüber der Verkäuferin erklärt werden.

2.4. Die Verkäuferin nimmt das Angebot unverzüglich, spätestens aber binnen 7 Tage ab Eingang des Angebotes durch eine ausdrückliche Bestätigung oder durch Leistung an.

2.5. Vertragssprache ist deutsch.

2.6. Ist der Kunde Unternehmer und werden der Verkäuferin nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, wie beispielsweise Zahlungsverzug aus vorherigen Verträgen, aus denen nach pflichtgemäßem Ermessen sich ergibt, dass der Anspruch der Verkäuferin durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist die Verkäuferin berechtigt innerhalb einer angemessen gesetzten Frist vom Kunden nach seiner Wahl die Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung oder eine entsprechende Sicherheit zu verlangen. Verweigert der Kunde dies, kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten. Bereits erfolgte Teilleistungen werden in diesem Fall sofort fällig.

3. Widerrufsrecht
Verbraucher-Kunden steht unter Umständen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. In diesen Fällen informiere ich den Verbraucherkunden hierüber gesondert. Unternehmer-Kunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

4. Preise, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
4.1. Sofern sich nicht aus der jeweiligen Produktbeschreibung, der Preisliste oder dem Angebot der Verkäuferin etwas anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Endpreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich in EURO. Etwaig zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden jeweils gesondert angegeben.

4.2. Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

4.2. Als Zahlungsmöglichkeiten biete ich die Zahlung in bar oder per EC-Karte bei Abholung oder per Vorkasse mittels Banküberweisung an. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer ist eine Zahlung per Rechnung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum möglich, wenn und soweit keine andere Frist angegeben oder vereinbart wurde. Skonto wird nicht gewährt, es sei denn durch die Verkäuferin wurde dies ausdrücklich in der Rechnung ausgewiesen. Dann gelten die in der Rechnung benannten Bedingungen.

5. Abholung und Lieferung
5.1. Grundsätzlich erfolgt eine Selbstabholung der Waren bei der Verkäuferin vor Ort. Sind die Waren nicht vorrätig, informiert die Verkäuferin den Kunden vorab per Telefon oder E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Waren zur Abholung bereit stehen. Anschließend kann der Kunde die Waren am Sitz der Verkäuferin abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

5.2. Wurde der Versand der Waren vereinbart, erfolgt die Lieferung der Waren an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.3. Werden Waren per Spedition geliefert, erfolgt die Lieferung frei Bordsteinkante, das heißt bis zu der, der Lieferanschrift nächst gelegenen öffentlichen Bordsteinkante, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen.

5.4. Kommt es zu einen Rückversand der Waren aufgrund einer nicht möglichen Zustellung beim Kunden durch das Transportunternehmen, hat der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht wirksam Gebrauch macht, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass die Verkäuferin ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

5.5. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald die Verkäuferin die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

5.6. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald die Verkäuferin die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und die Verkäuferin dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

5.7. Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, im Fall einer nicht richtigen oder nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass die ausbleibenden Lieferung nicht von der Verkäuferin zu vertreten ist und diese mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Die Verkäuferin wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware selbst zu besorgen. Im Falle der fehlenden oder einer nur teilweisen Verfügbarkeit der Waren, wird die Verkäuferin den Kunden hierüber unverzüglich informieren und eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

6. Beschaffenheit/ Holz als Naturprodukt
6.1. Bei den von der Verkäuferin angebotenen Holzprodukten, handelt es sich um Naturprodukte, die naturgegebene Eigenschaften, Merkmal, Abweichungen etc. aufweisen. Kunden haben aufgrund dessen insbesondere auch die biologischen, die chemischen sowie die physikalischen Eigenheiten des Naturproduktes sowohl beim Kauf als auch bei der Verwendung zu beachten.

6.2. Die von Natur aus vorhandenen Farb-, Struktur und sonstigen Unterschiede einer Holzart stellen keine Beschaffenheitsabweichung dar.

6.3. Die Beschaffenheit der Produkte, insbesondere in Bezug auf die Güte, die Sorte und die Maße, bestimmen sich primär nach den Vereinbarungen zwischen der Verkäuferin und dem Kunden. Zu den Beschaffenheitsvereinbarungen zählen insbesondere die Produktbeschreibungen des jeweiligen Vertragsgegenstandes. Fehlt eine solche Vereinbarung, so sind die jeweils geltenden und maßgeblichen DIN- und EN-Normen heranzuziehen. Weder Konformitätserklärungen noch CE-Kennzeichen stellen eine selbstständige Garantie dar. Das Risiko der Eignung und der Verwendung trägt der Kunde.

7. Gewährleistung
7.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend keine abweichende Regelung greift.

7.2. Liegt tatsächlich ein Mangel vor, trägt die Verkäuferin die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

7.3. Wurde eine mangelhafte Sache durch den Kunden gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist die Verkäuferin im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für den Ausbau der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu erstatten (Aufwendungsersatz). Das gilt nicht, wenn der Kunde die Sache in Kenntnis des Mangels einbaut oder anbringt. Bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Mangels, kann der Kunde Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn die Verkäuferin den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

7.4 Stellt sich heraus, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt, kann die Verkäuferin vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, es sei denn, die Mangelfreiheit war für den Kunden nicht erkennbar.

7.5. Ist der Kunde Unternehmer, gelten abweichend zu den vorgenannten Bestimmungen folgende Regelungen:

  • Ist der Kunde Unternehmer, muss er die Ware unverzüglich nach Lieferung auf etwaige Mängel prüfen und gegebenenfalls vorhandene Mängel unverzüglich der Verkäuferin in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform der Verkäuferin gegenüber anzuzeigen. Kommt der Unternehmer-Kunde einer dieser vorgenannten Pflichten nicht bzw. nicht rechtzeitig nach, kann er keine Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Mangel mehr geltend machen. Das gilt nicht, wenn und soweit die Verkäuferin den Mangel arglistig verschwiegen hat.
  • Der Unternehmer-Kunde muss darlegen und beweisen, dass sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Hierzu gehört insbesondere die Darlegungs- und Beweislast für den Mangel an sich, als auch für den Zeitpunkt der Entstehung und die Feststellung des Mangels sowie für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge
  • Bei Verträgen mir Unternehmer-Kunden ist die Verkäuferin im Rahmen der Nacherfüllung weder zum Ersatz von Aufwendungen, noch zum Ersatz der Aus- und Wiedereinbaukosten oder zur Kostenerstattung anstelle der Aus- und Wiedereinbaukosten verpflichtet.
  • Ein Anspruch auf Regress des Unternehmer-Kunden gegenüber der Verkäuferin wegen Ersatz von Aufwendungen sowie Ersatz von Aus- und Wiedereinbaukosten oder Kostenerstattung, den der Unternehmer gegenüber seine Kunden infolge eines von der Verkäuferin zu vertretenden Mangels zu tragen hat, wird ausgeschlossen, soweit die Verpflichtung des Unternehmers gegenüber seinem Kunden nicht auf einer zwingenden Haftung des Unternehmers aufgrund der gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf beruht. Der Haftungsanspruch nach Nr. 8 dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

    Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer-Kunden 1 Jahr ab Gefahrübergang. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch die Verkäuferin. Das gilt auch für nicht ausgeschlossene Regressansprüche nach vorstehendem Punkt.

8. Haftung
Aus und im Zusammenhang mit der jeweiligen Geschäftsbeziehung zwischen der Verkäuferin und dem Kunden, wird die Haftung der Verkäuferin wie folgt bestimmt:

8.1. Die Verkäuferin haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund einer Garantie, wenn und soweit in dem Garantieversprechen keine abweichende Bestimmung enthalten ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2. Verletzt die Verkäuferin eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn und soweit nach 8.1. nicht unbeschränkt gehaftet wird. Zu den wesentlichen Vertragspflichten zählen diejenigen Pflichten, die der Verkäuferin durch den Vertrag nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt werde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

8.3. Im Übrigen ist eine Haftung der Verkäuferin ausgeschlossen.

8.4. Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten entsprechend für die Haftung der Verkäuferin für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Ist der Kunde Verbraucher, behält sich die Verkäuferin das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises vor.

9.2. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich die Verkäuferin das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung nach folgender Maßgabe vor:

  • Ist der Kunde Unternehmer, darf er die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern. Sämtliche, sich hieraus ergebende Forderungen gegen Dritte, tritt der Kunde bereits im Voraus in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) an die Verkäuferin ab. Die Verkäuferin nimmt die Abtretung an. Das gilt unabhängig davon, ob die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware vor oder nach einer Verarbeitung erfolgt ist. Der Kunde darf die Forderungen gegenüber Dritten auch nach der Abtretung einziehen. Das Recht der Verkäuferin, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Verkäuferin zieht die Forderungen jedoch solange nicht ein, wie der Kunde seinen Zahlungspflichten gegenüber der Verkäuferin nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
  • Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für den Hersteller. Als Hersteller ist die Verkäuferin anzusehen oder falls der Verkäuferin ein Anwartschaftsrecht an der Vorbehaltsware zusteht, der Lieferant der Verkäuferin. Aus der Verarbeitung oder Umbildung entstehen dem Hersteller im Verhältnis zum Unternehmer-Kunde keine Verbindlichkeiten. Dem Hersteller steht das (Mit-)Eigentum an der durch Verarbeitung oder Umbildung entstehenden neuen Sache zu, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt und den Grad der Verarbeitung oder Umbildung (Zwischen- und Endprodukte).
  • Bei Verarbeitung oder Umbildung durch Vermischen oder Verbinden mit anderen Waren, steht der Verkäuferin als Hersteller das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den verbundenen oder vermischten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Umbildung zu.
  • Für den Fall, dass der Kunde ungeachtet der vorstehenden Regelung durch Verarbeitung oder Umbildung das (Mit-)Eigentum an der verarbeiteten oder umgebildeten Vorbehaltsware erwirbt, überträgt er der Verkäuferin bereits mit Abschluss des Erstvertrages (Vertrag zwischen der Verkäuferin und dem Unternehmer-Kunden) das künftige (Mit-)Eigentum an dieser Ware für den Zeitpunkt seines Erwerbs und verwahrt die Ware für Verkäuferin. Etwaige Herausgabeansprüche gegen Dritte tritt der Kunde bereits mit Abschluss des Erstvertrages an die Verkäuferin ab, die diese annimmt. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
  • Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn und soweit einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Befriedigung aller gesicherten Forderungen der Verkäuferin gegen den Kunden geht das Eigentum automatisch auf den Kunden über. Zudem fallen die abgetretenen Forderungen und Rechte an den Kunden zurück.
  • Die Verkäuferin ist verpflichtet, die ihr nach den vorgenannten Regelungen zustehenden Forderungen und Rechte nach ihrer Wahl in dem Umfang freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu besichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Mit Ausnahme der Lieferungen im echten Kontokorrentverhältnis gilt dies jedoch nur für solche Lieferungen oder deren Surrogate, die voll bezahlt sind.
  • Wird von einem Dritten an den Kunden der Erlös aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung/ Umbildung bezahlt, ist der Kunde verpflichtet der Verkäuferin das Geld unverzüglich zu überweisen.
  • Die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung, Vermengung, sowie zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Missachtung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten, sowie auch dann, wenn gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder anhängig ist oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren betrieben wird. In diesen Fällen ist die Verkäuferin berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung in Besitz zu nehmen, zu diesem Zweck den Betrieb des Kunden zu betreten, zweckdienliche Auskünfte zu verlangen sowie Einsicht in die Bücher zur Sicherung der Rechte von der Verkäuferin zu nehmen. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Rücknahme der Vorbehaltsware nur dann vor, wenn die Verkäuferin dies ausdrücklich erklärt.

10. Verjährung
10.1 Für Verbraucher-Kunden beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Ist eine Abnahme vereinbart, beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme.

10.2. Dies gilt nicht, wenn und soweit gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung bestehen, wie insbesondere nach § 438 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 und Abs. 3 BGB, §§ 444, 479 BGB, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB als auch in Fällen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schadenersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.3. Für Unternehmer-Kunden beträgt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Ist eine Abnahme vereinbart, beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme. Handelt es sich bei der Ware um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist nach der gesetzlichen Regelung fünf Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben zudem sonstige gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung.

11. Datenschutz
11.1 Personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet die Verkäuferin ausschließlich gemäß den Bestimmungen des Datenschutzrechts.

11.2 Für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erhobene Daten (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung findet nicht statt.

11.3. Die Verkäuferin prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden deren Bonität. Dazu arbeite ich mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen, von der ich die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teile ich den Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit:

Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Großund Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt.

In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001D0497&from=DE einsehen oder sich von dort zusenden lassen können.

Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht.

Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Betroffene haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über den Betroffenen gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Betroffene einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Betroffene bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Daten unvollständig, so können Betroffene deren Vervollständigung verlangen.

Sofern Betroffene Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Betroffene das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung der Daten nicht berührt.

Sollten Betroffene Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können sie sich

jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Betroffenen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren.

Die Daten, die Creditreform Boniversum gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um die Bonität des Betroffenen zu beschreiben bildet Creditreform Boniversum zu den Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.

Widerspruchsrecht:
Die Verarbeitung der gespeicherten Daten bei der Creditreform Boniversum erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Kreditschutzes, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Betroffenen regelmäßig überwiegen oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus einer beim Betroffenen vorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Betroffene der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet. Wenn Betroffene der Verarbeitung ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet.

Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH,
Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner in unserem Haus ist der Consumer Service,
Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform
Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

11.4. Im Übrigen sind weiter Informationen und Angaben zum Datenschutz in unserer Datenschutzerklärung hier zu finden.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Online-Streitbeilegung
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

12.2. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Verkäuferin. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der Verkäuferin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Die Verkäuferin ist in den vorgenannten Fällen jedoch berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

12.3. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

In diesem Zusammenhang bin ich gesetzlich verpflichtet, auf meine E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

12.4. Die Verkäuferin ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Verkäuferin und einem Verbraucher, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher beigelegt werden konnte, können Verbraucher grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

Kontakt:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle
des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41

Stand: April 2018